Damit Sie eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung von uns erhalten können, ist es erforderlich, dass auf Ihrem Überweisungsträger die vollständige Anschrift (Name, Vorname, Straße, Postleitzahl und Wohnort) angegeben ist. Vereine, Clubs und andere Personenvereinigungen benennen bitte eine Person auf dem Überweisungsträger, an die die Spendenbescheinigung zu adressieren ist.
Da heute die Banken oft den Einzahler einscannen, kann es vorkommen, dass die Anschrift nicht vollständig übermittelt wird. Daher bitten wir gegebenenfalls vorab um Übermittlung einer Kopie des Überweisungsträgers – ergänzt durch die komplette Anschrift – damit wir dann bei Eingang auch für eine ordnungsgemäße Übermittlung einer Spendenbescheinigung Sorge tragen können. Gerne können Sie uns Ihre Kontaktdaten mit dem Kontaktformular übermitteln.
Die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V. ist berechtigt, Geldbußen aus Gerichtsverfahren der Bezirke der Oberlandesgerichte Saarbrücken und Zweibrücken zu erhalten.
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