Wichtig!
Damit Sie eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung
von uns erhalten können, ist es erforderlich, dass
auf Ihrem Überweisungsträger die vollständige Anschrift
(Name, Vorname, Straße, Postleitzahl und Wohnort)
angegeben ist. Vereine, Clubs und andere Personenvereinigungen
benennen bitte eine Person auf dem Überweisungsträger,
an die die Spendenbescheinigung zu
adressieren ist.
Da heute die Banken oft den Einzahler einscannen,
kann es vorkommen, dass die Anschrift nicht vollständig
übermittelt wird. Daher bitten wir gegebenenfalls vorab
um Übermittlung einer Kopie des Überweisungsträgers
– ergänzt durch die komplette Anschrift – damit wir
dann bei Eingang auch für eine ordnungsgemäße Übermittlung
einer Spendenbescheinigung Sorge tragen
können.
Die Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland e.V.
ist berechtigt, Geldbußen aus Gerichtsverfahren der
Bezirke der Oberlandesgerichte Saarbrücken und
Zweibrücken zu erhalten.
Wir sind Mitglied im:








